Insgesamt hat sich die EU-Grundrechtsdogmatik sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur erheblich fortentwickelt und wird umfassend kritisch gewürdigt – so zur Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Das gilt auch für die neue Rolle des BVerfG zur Durchsetzung der EU-Grundrechte und für die Flüchtlingsproblematik.
Professor Dr. Walter Frenz, Maître en Droit Public, RWTH Aachen, Lehr- und Forschungsgebiet Berg- und Umweltrecht