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Vernunftbegründete Staatsrechtslehre.
€ 81,50 -
Jahrbuch für Hegelforschung 23
Jenseits von "Hegelianismus" und oberflächlicher Aktualisierung bleibt Hegels authentisches Denken in seinem Problembewusstsein und Problembestand bedeutsam. Trotz großer Fortschritte in den letzten Jahrzehnten konnte Hegels Werk jedoch bisher weder vollständig ediert noch wegen seiner Komplexität hinreichend angeeignet werden. Das Jahrbuch will zur historischen und systematischen Erschließung der Philosophie Hegels beitragen durch Editionen neuer Hegeltexte, Interpretationen und bibliographische Berichterstattung. Sowohl die Wirkungsgeschichte als auch die Ausstrahlung der Philosophie Hegels in andere Wissenschaften finden besondere Beachtung.
€ 79,00 -
De iure belli ac pacis libri tres
Drei Bücher über das Recht im Krieg und Frieden. Band 1Erstmals wird eine lateinische-deutsche Ausgabe des Hauptwerks von Grotius veröffentlicht. Der Band ist ein Schlüsseltext für die Geschichte des Völkerrechts seit der Frühen Neuzeit. Gibt es einen gerechten Krieg? Welche Regeln gelten im Krieg wie im Frieden? Darauf hat Grotius Antworten gesucht, die seither die Debatten prägen.
€ 204,50 -
Dialektik der Würde
'Dialectic of Dignity. On the Principiality of Self-Restriction for a Social Order of Freedom': In contrast to autonomy-centered conceptions of dignity, this study develops a vulnerability-theoretical understanding as the basis for a social concept of freedom. Human dignity is grounded in being a vulnerable natural being, not in the capacity for autonomy as a rational being. Subjectivity is constituted through recognition by the conscience, which drives the realization of freedom not through self-empowerment, but through conscience-guided self-restriction in relation to suffering nature.
€ 109,90 -
Recht und Ethik
Nachdem Kant seine Moralphilosophie in den beiden Grundlegungsschriften der 1780er Jahre - der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten von 1785 und der Kritik der praktischen Vernunft von 1788 - zunächst nur begründet hat, arbeitet er diese in der Metaphysik der Sitten (1797) zum System aus. Im Zentrum der drei Einleitungen des Werkes steht dabei die Opposition von Rechtspflichten und Tugendpflichten. Daneben differenziert Kant nunmehr aber auch die Gesetzgebung der reinen praktischen Vernunft in eine juridische und eine ethische; dieser Differenzierung verdankt die Spätschrift ihre Zweiteilung in Recht und Ethik. Die beiden Unterscheidung sind keineswegs identisch. Entspringen doch Kant zufolge Rechtspflichten sowohl der juridischen als auch der ethischen Gesetzgebung, während Tugendpflichten allein in der ethischen Gesetzgebung wurzeln. Allerdings sind die Kriterien, welche Kant bemüht, um Rechts- und Tugendpflichten voneinander abzugrenzen, teilweise dieselben wie die, anhand derer er die juridische und ethische Gesetzgebung voneinander abhebt. Die vorliegende Studie geht der Frage nach, wie diese für Kants System der Moralphilosophie zentralen Unterscheidungen zu verstehen sind, wie Kant sie begründet und wie sie zusammenhängen.
€ 149,95 -
Rechtsdogmatik in digitalen Bildwelten
Das Buch bietet wertvolle Impulse für den Umgang mit Rechtsfragen der digitalen Kultur. Soziale Medien als zentrale Orte der gesellschaftlichen Kommunikation gleichen durch Alltagsfotos, Nachrichtenbilder, Kurzvideos und weitere visuelle Ausdrucksformen "digitalen Bildwelten". Mit Erkenntnissen aus Soziologie und Medienwissenschaft werden die Auswirkungen dieser neuen visuellen Kommunikation ausgearbeitet. Auf dieser Grundlage werden Vorschläge zur Beantwortung von Rechtsfragen entwickelt - von Datenschutz über Influencer bis zu Deepfakes. Die Arbeit richtet sich an Wissenschaft, Rechtspraxis und alle, die digitale Kultur besser verstehen wollen. Der Autor forscht an der Schnittstelle von Rechtswissenschaft, Medien- und Kulturtheorie.
€ 154,00 -
Kritik der juristischen Vernunft
Dieses Buch erklärt Jurist:innen, was sie tun, und Nicht-Jurist:innen, warum das sinnvoll ist, wenn es gut gemacht wird. Joachim Lege entwickelt eine "Neue Juristische Methodenlehre" (NJML) und zeigt, dass die juristische Methode aus Logik und Ästhetik besteht, ergänzt um ethische Gesichtspunkte. Klar und unterhaltsam hinterfragt er zentrale Aspekte der juristischen Arbeit: von der Regelbildung über die Fallanalyse bis zur Ergebnisfindung. Immer kommt es dabei auf den Zusammenklang dieser drei Elemente an. Es folgt eine pointierte Kritik der juristischen Vernunft (KjV): Was leistet die Methode, wo stößt sie an Grenzen? Die Antwort: Durch sie werden im Recht Rahmenbedingungen für Sachlichkeit geschaffen. Es zeichnet sie aus, dass dies nicht allen gefällt.Der Titel wird mit Erscheinen auch Open Access zur Verfügung stehen.
€ 99,00 -
Kritik der strafenden Vernunft
Studien zu Recht, Verletzlichkeit und SchmerzGeboren 1969; Studium der Rechtswissenschaft, anschließend der Philosophie und Komparatistik; 2007 Promotion (Dr. jur.); 2014 Habilitation; 2015-21 Universitätslehrer an der Universität Bonn; seit 2021 Universitätslehrer an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
€ 50,95 -
Gleichheit und Gemeinschaft als Lebensgrundlagen, Art. 3 Abs. 1 GG - Band 1
Es geht uns nicht nur- um die rationale Entfremdung eines menschengemachten Gottes, sondern auch- um ein Überleben etwa des Restes von noch bestehenden Institutionen der christlichen Kirchen und- vor allem, damit zusammenhängend, nicht nur um die Relativierung des lebendigen Menschen und seines ¿Zur- Sache- Machens¿ (DÜRIG)- und, ebenso damit zusammenhängend, um die Beseitigung einer Überzahl von Materialisten (LEIBNIZ).Es geht uns auch um die rational-positivistische Verfestigung der Dinge, wie in der Folge der Gesellschaft, zur Vermassung. Eine solche Verfestigung der Dinge hatte selbst die Mathematik, mit HEISENBERG, als möglich in Zweifel gezogen. Es geht uns vielmehr um die subjektiv-unterbewusste (relativierte) Gesamtsicht der Dinge, um die allem zugrundeliegenden Energie- Ströme und Energie-Impulse, die Positivisten nicht einmal erahnen. Die ¿Reinheit¿ der Rechtslehre war uns nur die illusionäre Folge jenes christlich- menschengemachten Gottes, letztlich von institutional-verfestigten Kirchen, die nicht, wie illusionär vorgegeben, die ¿Wahrheit¿ fanden oder auch nur suchten, sondern, wie gegenteilig vorgegeben, letztlich die Lüge als Willen zu Macht, als Ausgangspunkt der Verachtung nicht nur der materiellen Subjektivität des Unterbewussten, sondern und insbesondere der Lebensgrundlagen überhaupt. Wir betrachten, nur mit einem Zusatz von Verkommenheit, die unglaublichen und urzeitigen Vorgänge in Russland. Allem folgte, wie rational vorgegeben, nicht die grundrechtlich geschützte materielle Demokratie, die nicht griechischen Ursprungs ist, sondern der Aufklärung. Diesen aufgezeigten rationalen Mustern folgte die Aristokratie des vor allem deutschen Untertans, die durchgängig aber auch ein durchgängiges, rational- westliches (formales) Muster blieben: Adel, institutionalisierte Kirchen, Banken, staatsorientierte Parteien und ¿Monopol- Interpreten¿ bis heute.All dies scheint uns ein immer vergleichbarer ¿vergeistigt-¿ verspäteter Ausfluss der schon im Altertum isoliert- vergöttlichten Rationalität. In Personen betrachtet: das Gegenbild der subjektiven Lebendigkeit etwa von KONFUZIUS. Ein kleiner Abglanz davon erscheint uns das keltische Britannien, mit seinem case law, an der Stelle göttlich- menschlicher Verhärtung des Gesetzes, der Leitlinie und so fort. Verfestigungen jedweder Art sind immer löchrig, wie chinesische Garten-Steine. Die Festigkeit ist nur illusionär, letztlich eine Ideologie, als Folge der christlich- rationalen Transzendenz. Mit ideologisierten Lügen lasst sich keine lebendige Gemeinschaft aufrechterhalten. Die materiell-subjektive Inhaltslosigkeit machte jene rationalen ¿Systeme¿ zudem, zu den Verkehrung der Verhältnisse, offen, anfällig und bereit.Die zur Ratio addierte Lüge erfindet ferner Missbrauch, das persönliche ¿Zur- Sache- Machen¿ (¿nach Belieben verfahren¿) und gesellschaftliche Vermassung, unsere Grenzen für Gleichheit und Gemeinschaft (Art. 3 Abs. 1 GG), Grenzen, die nach unserer Auffassung nicht folgen, sondern ursprünglich in einer letztlich untrennbarer Einheit immanent sind.Nur Subjektivität und Unterbewusstsein gewährleistet (im zentralen Nervensystem, Konrad LORENZ) hingegen Lebens- Sicherheit, Votum (¿Vorverständnis¿, LARENZ) und durchgängige ¿gerechte¿ Entscheidung.
€ 22,00 -
Demokratie und Vernunft
Zugleich ein Beitrag über den Zusammenhang von politischer Theorie und Verfassung. Schönburger Gespräche zu Recht und StaatEine Theorie der Demokratie, die Demokratie als eine Form des öffentlichen Vernunftgebrauchs bestimmt, versteht sich heute keinesfalls mehr von selbst. Sie liegt aber nach wie vor sowohl unseren normativen Intuitionen als auch der Interpretation des Grundgesetzes zugrunde: als ein Maßstab, der es überhaupt erst ermöglicht, Fehlentwicklungen als solche zu erkennen und zu benennen.
€ 24,95 -
Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft | Die Metaphysik der Sitten
€ 249,95 -
Begriff und Begründung der Menschenrechte
Die Schrift ist aus der langjährigen Beschäftigung des Autors mit Hegels und Kants Rechtsphilosophie hervorgegangen, in der sich der Schwerpunkt zunehmend auf Kant und die Begründung der Menschenrechte verschob. Mit Kant verortet Fulda die Wurzeln der Menschenrechte in der rechtsbestimmenden praktischen Vernunft, die jedem Menschen innewohnt und deren bindende Kraft jedem Menschen prinzipiell erkennbar ist. Den systematischen Ort, aus dem die Menschenrechte erwachsen, sieht er jedoch in Kants "Postulat des öffentlichen Rechts", das er entgegen der gängigen Auffassung in der Kant-Literatur nicht als Verpflichtung zum Staat, sondern als Kooperationsgebot deutet. Fulda führt aus, wie sich Kant ausgehend von einer gänzlich neu verstandenen Lehre vom Öffentlichen Recht weiterdenken lässt im Hinblick auf Begriff und Begründung der Menschenrechte.The book emerged from the author's many years of study of Hegel's and Kant's philosophy of law, in which the focus increasingly shifted to Kant and the justification of human rights. With Kant, Fulda locates the roots of human rights in the right-determining faculty of practical reason that is inherent in every human being and whose binding force is in principle recognizable to every human being. Fulda, however, identifies the systematic place from which human rights arise in Kant's "postulate of public law", which he interprets, contrary to the common view in Kant literature, not as an obligation to the state, but as a requirement to cooperate. He explains how Kant can be further developed with regard to the concept and justification of human rights on the basis of a completely new understanding of the doctrine of public law.
€ 19,80