In den Anwendungsfeldern, in denen Prüfungen verbindlich vorgeschrieben sind, bestimmen gesetzliche Vorschriften regelmäßig nur die Art der Prüfung, nicht aber den Umfang oder die genaue Prüfungsdurchführung.
Tim O. Hinz promovierte nach dem Studium der Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht in Bochum bei Prof. Dr. Andreas Hoffjan an der Technischen Universität Dortmund. Seine Forschungsschwerpunkte lagen dort im öffentlichen Preis- und Zuwendungsrecht sowie in der Selbstkosten- und Preisprüfung. Derzeit ist er als Lead Expert Finance bei einem großen IT-Unternehmen im Raum Bonn tätig.